Früher sicherte eine Schranke die Zu- und Abfahrt, jetzt werden die Autokennzeichen automatisch auf Berechtigung kontrolliert. (Fotos: Reinhard Miesbach und Brigitte Sowa)
28.05.2024
Rund 2.100 Anwohner haben für ihre Autos einen Stellplatz in einer der großen Tiefgaragen und Parkhäuser der Messestadt angemietet. Dort wurden jetzt die Schranken an den Ein- und Ausfahrten abgebaut. Droht damit ein unkontrolliertes Zuparken der reservierten Plätze? Take Off! klärt die wichtigsten Fragen.
Die Verwalter, die Autopark Riem GmbH, stellen um auf automatische Kennzeichenerfassung. Das heißt, die Nummernschilder werden beim Ein- und Ausfahren automatisch gescannt, und es wird kontrolliert, ob das Fahrzeug für einen Parkplatz registriert ist. In der Übergangsphase der Umstellung vom Kartensystem auf Kennzeichenerkennung sollen die Garagenkarten noch bei den Mietern verbleiben.
Die Miete für einen Stellplatz beträgt seit vielen Jahren ab 33 Euro pro Monat. Diesen relativ günstigen Preis zu halten, war der Hauptgrund für die Umstellung auf Kennzeichenerfassung. Denn für die in die Jahre gekommenen Schrankenanlagen waren immer wieder Reparaturen notwendig, Ersatzteile standen zum Teil nicht mehr zur Verfügung.
Es können bis zu drei Kennzeichen (Motorrad und Moped inklusive) pro Stellplatz mitgeteilt werden, um Dauer-Besuchern wie Eltern, Kindern oder Partnern auch das Parken auf dem gemieteten Stellplatz zu ermöglichen. Sollten sich Kennzeichen ändern, sollte dies rechtzeitig mitgeteilt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, geplant oder kurzfristig einen Besucherparkplatz für Privatbesuch in der Verwaltung von Auto Park Riem (APR) anzumieten (Kontakt siehe unten). Preise hierfür: Zehn Euro für vier Tage, 15 Euro für eine Woche, 20 Euro für zwei Wochen.
Unberechtigte Fahrzeuge sollen durch entsprechende Schilder ferngehalten werden, mit der Information, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und Parken nur mit Genehmigung der Auto Park Riem erlaubt ist. Bei mehr als 15 Minuten Aufenthalt in der Garage ohne Berechtigung erfolgt eine automatisierte Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt und eine anschließende Nachverfolgung mit 65 Euro Bußgeld pro Tag für den Kfz-Halter.
Sollte der eigene Stellplatz dennoch mal fremdbesetzt sein, so wendet man sich mit dem amtlichen Kennzeichen des Fremdparkers direkt an die Verwaltung Auto Park Riem. Diese prüft, ob ein berechtigtes Fahrzeug „aus Versehen“ falsch geparkt wurde, bevor der Abschleppdienst beauftragt wird.
Hier liegt die Krux der Sache. Der Auftraggeber muss zahlen, sprich derjenige, der das fremdparkende Fahrzeug abschleppen lässt. Natürlich hat der Auftraggeber einen Ersatzanspruch. Dieser muss aber beim Fremdparker geltend gemacht werden. Da ist es dann doch einfacher, man bringt ein Schild auf seinem Parkplatz an mit der Aufschrift „Privatparkplatz“. Dies schreckt dann vielleicht versehentlich eingefahrene Fremdparker ab.
Nein. Nicht zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen in den Garagen der Auto Park Riem nicht geparkt oder abgestellt werden. Auch das kurzfristige Abstellen von Gegenständen auf dem Stellplatz und in der Garage ist aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.
In den vier von der APR verwalteten Tiefgaragen sind fast alle Plätze belegt. In den Parkhäusern gibt es noch freie Plätze. Interessierte wenden sich an die Verwalter.
Hausverwaltung Auto Park Riem
Lehrer-Wirth-Str. 15-17
81829 München
Tel. 089-94401078 (Mo-Fr)
apr@max-aicher.de (allgemeine E-Mail-Adresse für alle Anliegen)
Kennzeichen-apr@max-aicher.de (ausschließlich für Kennzeichen Mitteilungen und Löschungen)
Büro-Öffnungszeiten:
Montag 9 bis 12 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 15 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
Brigitte Sowa