Früher sicherte eine Schranke die Zu- und Abfahrt, jetzt werden die Autokennzeichen automatisch auf Berechtigung kontrolliert. (Fotos: Reinhard Miesbach und Brigitte Sowa)

Schrankenloses Parken in Riem?

28.05.2024

Rund 2.100 Anwohner haben für ihre Autos einen Stellplatz in einer der großen Tiefgaragen und Parkhäuser der Messestadt angemietet. Dort wurden jetzt die Schranken an den Ein- und Ausfahrten abgebaut. Droht damit ein unkontrolliertes Zuparken der reservierten Plätze? Take Off! klärt die wichtigsten Fragen.

Wieso gibt es keine Schranken mehr?

Die Verwalter, die Autopark Riem GmbH, stellen um auf automatische Kennzeichenerfassung. Das heißt, die Nummernschilder werden beim Ein- und Ausfahren automatisch gescannt, und es wird kontrolliert, ob das Fahrzeug für einen Parkplatz registriert ist. In der Übergangsphase der Umstellung vom Kartensystem auf Kennzeichenerkennung sollen die Garagenkarten noch bei den Mietern verbleiben.

Wieso wird umgestellt?

Die Miete für einen Stellplatz beträgt seit vielen Jahren ab 33 Euro pro Monat. Diesen relativ günstigen Preis zu halten, war der Hauptgrund für die Umstellung auf Kennzeichenerfassung. Denn für die in die Jahre gekommenen Schrankenanlagen waren immer wieder Reparaturen notwendig, Ersatzteile standen zum Teil nicht mehr zur Verfügung.

Mit welchen Fahrzeugen kann ich in die Garage fahren?

Es können bis zu drei Kennzeichen (Motorrad und Moped inklusive) pro Stellplatz mitgeteilt werden, um Dauer-Besuchern wie Eltern, Kindern oder Partnern auch das Parken auf dem gemieteten Stellplatz zu ermöglichen. Sollten sich Kennzeichen ändern, sollte dies rechtzeitig mitgeteilt werden.

Ein weit verzweigtes Parksystem unter den Häusern. Rund 2100 Messestädter parken hier.

Es gibt auch die Möglichkeit, geplant oder kurzfristig einen Besucherparkplatz für Privatbesuch in der Verwaltung von Auto Park Riem (APR) anzumieten (Kontakt siehe unten). Preise hierfür: Zehn Euro für vier Tage, 15 Euro für eine Woche, 20 Euro für zwei Wochen.

Wie wird sichergestellt, dass sich kein fremdes Fahrzeug auf meinen Parkplatz stellt?

Unberechtigte Fahrzeuge sollen durch entsprechende Schilder ferngehalten werden, mit der Information, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und Parken nur mit Genehmigung der Auto Park Riem erlaubt ist. Bei mehr als 15 Minuten Aufenthalt in der Garage ohne Berechtigung erfolgt eine automatisierte Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt und eine anschließende Nachverfolgung mit 65 Euro Bußgeld pro Tag für den Kfz-Halter.

Kann ich ein fremdes Fahrzeug von meinem Parkplatz abschleppen lassen?

Sollte der eigene Stellplatz dennoch mal fremdbesetzt sein, so wendet man sich mit dem amtlichen Kennzeichen des Fremdparkers direkt an die Verwaltung Auto Park Riem. Diese prüft, ob ein berechtigtes Fahrzeug „aus Versehen“ falsch geparkt wurde, bevor der Abschleppdienst beauftragt wird.

Wer beauftragt den Abschleppdienst und wer bezahlt ihn?

Hier liegt die Krux der Sache. Der Auftraggeber muss zahlen, sprich derjenige, der das fremdparkende Fahrzeug abschleppen lässt. Natürlich hat der Auftraggeber einen Ersatzanspruch. Dieser muss aber beim Fremdparker geltend gemacht werden. Da ist es dann doch einfacher, man bringt ein Schild auf seinem Parkplatz an mit der Aufschrift „Privatparkplatz“. Dies schreckt dann vielleicht versehentlich eingefahrene Fremdparker ab.

Kann ich ein nicht zugelassenes Fahrzeug im Parkhaus parken?

Nein. Nicht zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen in den Garagen der Auto Park Riem nicht geparkt oder abgestellt werden. Auch das kurzfristige Abstellen von Gegenständen auf dem Stellplatz und in der Garage ist aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.

Gibt es noch Parkplätze zu mieten?

In den vier von der APR verwalteten Tiefgaragen sind fast alle Plätze belegt. In den Parkhäusern gibt es noch freie Plätze. Interessierte wenden sich an die Verwalter.

An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?

Hausverwaltung Auto Park Riem
Lehrer-Wirth-Str. 15-17
81829 München
Tel. 089-94401078 (Mo-Fr)
apr@max-aicher.de (allgemeine E-Mail-Adresse für alle Anliegen)
Kennzeichen-apr@max-aicher.de (ausschließlich für Kennzeichen Mitteilungen und Löschungen)

Büro-Öffnungszeiten:
Montag 9 bis 12 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 15 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung

Brigitte Sowa